Brutto-Netto-Rechner 2026 was vom Gehalt übrig bleibt

Bruttogehalt eingeben, Steuerklasse und Bundesland wählen: Der Rechner zeigt sofort Ihr Nettogehalt mit Lohnsteuer, Soli, Kirchensteuer und allen Sozialabgaben, gerechnet nach dem offiziellen Programmablaufplan 2026 des Bundesfinanzministeriums.

€

Pro Monat, ohne Einmalzahlungen.

Zeitraum
Netto im Monat2.605,50 €
Steuerklasse
Kirchensteuer (9 %)

Für die Pflegeversicherung, ab dem 2. Kind unter 25 Jahren.

Laut Lohnsteuerabzugsmerkmalen, wirkt auf Soli und Kirchensteuer.

Alter
%

Gesetzlich versichert, Durchschnitt 2026: 2,9 %.

Netto im Monat

2.605,50 €

Im Jahr: 31.266,00 €

Brutto im Monat
4.000,00 €
Lohnsteuer
- 524,50 €
Solidaritätszuschlag
- 0,00 €
Kirchensteuer
- 0,00 €
Rentenversicherung (9,3 %)
- 372,00 €
Arbeitslosenversicherung (1,3 %)
- 52,00 €
Krankenversicherung (8,75 %)
- 350,00 €
Pflegeversicherung (2,4 %)
- 96,00 €
Netto im Monat
2.605,50 €

Näherungswert, ohne Gewähr. Stand: Oktober 2026, Werte für 2026. Lohnsteuer und Soli nach dem Programmablaufplan 2026 des BMF, für gesetzlich Versicherte ohne Freibeträge, Faktorverfahren und Einmalzahlungen.

So wird aus Brutto Netto

Bei 4.000,00 € brutto im Monat, Steuerklasse I, ohne Kinder und ohne Kirchensteuer bleiben 2026 2.605,50 € netto. Vom Brutto gehen zwei Blöcke ab: Steuern (524,50 €, hier nur Lohnsteuer) und die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung (870,00 €). Die Rentenversicherung kostet 372,00 €, die Krankenversicherung 350,00 €, die Pflegeversicherung 96,00 € und die Arbeitslosenversicherung 52,00 €.

Die Lohnsteuer rechnet der Arbeitgeber vom Jahresgehalt aus: Vom Brutto zieht er den Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 €), den Sonderausgaben-Pauschbetrag (36 €) und die Vorsorgepauschale für Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung ab. Auf den Rest wendet er den Einkommensteuertarif an, mit einem Grundfreibetrag von 12.348 €, und teilt das Ergebnis durch zwölf. In Steuerklasse III wird der Splittingtarif angewendet, in V und VI ein eigener, höherer Tarif.

Die Werte für 2026

Wert2026
Grundfreibetrag12.348 €
Spitzensteuersatz 42 % ab69.879 € zu versteuerndem Einkommen
Reichensteuer 45 % ab277.826 €
Soli-Freigrenze (Lohnsteuer im Jahr)20.350 €, in Klasse III 40.700 €
Kinderfreibetrag inkl. BEA je Kind9.756 €
Beitragsbemessungsgrenze Rente und Arbeitslosen8.450,00 € im Monat
Beitragsbemessungsgrenze Kranken und Pflege5.812,50 € im Monat
Rentenversicherung18,6 % (je Hälfte)
Arbeitslosenversicherung2,6 % (je Hälfte)
Krankenversicherung14,6 % + Zusatzbeitrag (Ø 2,9 %)
Pflegeversicherung3,6 %, Kinderlose ab 23 + 0,6 %

Häufige Fragen zum Nettogehalt

Wie viel Netto bleibt von 4.000 Euro brutto?

In Steuerklasse I, ohne Kinder, ohne Kirchensteuer und mit dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 % bleiben 2026 rund 2.605,50 € im Monat. Abgezogen werden 524,50 € Lohnsteuer und 870,00 € Sozialabgaben. Mit Kirchensteuer sind es 2.558,30 €, in Steuerklasse III 2.928,17 €.

Welche Steuerklasse habe ich?

Ledige, Geschiedene und dauernd getrennt Lebende haben Steuerklasse I, Alleinerziehende mit Anspruch auf den Entlastungsbetrag Steuerklasse II. Verheiratete wählen zwischen IV/IV (ähnliche Gehälter, auf Wunsch mit Faktor) und III/V (ein deutlich höheres Gehalt). Steuerklasse VI gilt für jedes zweite und weitere Arbeitsverhältnis. Ihre Steuerklasse steht auf der Gehaltsabrechnung.

Lohnt sich Steuerklasse III/V?

Monatlich bleibt in III deutlich mehr übrig, in V deutlich weniger: Bei 4.000,00 € brutto sind es 2.928,17 € in III und 2.185,09 € in V. Über das Jahr gleicht die Steuererklärung das aus, die gemeinsame Steuer hängt nicht von der Steuerklasse ab. Mit III/V ist eine Steuererklärung Pflicht und es kann zu Nachzahlungen kommen. Lohnersatzleistungen wie Elterngeld richten sich aber nach dem Netto, deshalb lohnt sich ein Wechsel manchmal vorher.

Wie hoch ist die Kirchensteuer?

Die Kirchensteuer beträgt 8 % der Lohnsteuer in Bayern und Baden-Württemberg und 9 % in allen anderen Bundesländern. Sie wird auf die Lohnsteuer berechnet, die sich nach Abzug der Kinderfreibeträge ergibt. Wer aus der Kirche austritt, zahlt ab dem Folgemonat keine Kirchensteuer mehr.

Wer zahlt noch Solidaritätszuschlag?

Der Soli fällt nur noch an, wenn die Lohnsteuer im Jahr über 20.350 € liegt (40.700 € in Steuerklasse III). Darüber steigt er in einer Milderungszone langsam auf die vollen 5,5 %. Ledige zahlen ihn 2026 ab rund 7.700 Euro Bruttogehalt im Monat, bei 8.000,00 € sind es 13,62 €.

Was ist der Zuschlag für Kinderlose in der Pflegeversicherung?

Wer 23 Jahre oder älter ist und keine Kinder hat, zahlt 0,6 % mehr Pflegeversicherung, zusammen 2,4 % statt 1,8 %. Eltern zahlen ab dem zweiten Kind unter 25 Jahren je 0,25 % weniger, höchstens für vier Kinder. In Sachsen ist der Arbeitnehmeranteil um 0,5 Prozentpunkte höher, weil dort der Buß- und Bettag ein Feiertag geblieben ist.

Welchen Zusatzbeitrag soll ich eintragen?

Den Ihrer Krankenkasse, Sie finden ihn auf der Website der Kasse oder auf der Gehaltsabrechnung. Voreingestellt ist der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2026 von 2,9 %, den das Bundesgesundheitsministerium bekannt gegeben hat. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen je die Hälfte.

Wie genau ist der Rechner?

Die Lohnsteuer folgt dem Programmablaufplan 2026 des Bundesfinanzministeriums, den auch Lohnprogramme verwenden. In unseren Tests stimmt sie für 24 Beispielfälle in allen Steuerklassen auf den Cent mit dem Lohnsteuerrechner des BMF überein. Nicht berücksichtigt sind Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte, Faktorverfahren, private Krankenversicherung, Minijobs und der Übergangsbereich bis 2.000 Euro, Einmalzahlungen und geldwerte Vorteile. Das Ergebnis ist ein Näherungswert ohne Gewähr.